Rechtliche Hilfe für IG Metall Mitglieder

Der Rechtsschutz

Wir sind die Experten im Arbeitsrecht und Sozialrecht.
Der Rechtsschutz ist eine unserer wichtigsten Leistungen und bietet unseren Mitgliedern sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung in Zusammenarbeit mit der DGB Rechtschutz GmbH.

Welche Vorraussetzungen müssen für die Unterstützung bei rechtlichen Streitigkeiten erfüllt sein?

Du bist zum Zeitpunkt der rechtlichen Streitigkeit mindestens schon 3 Monate Mitglied der IG Metall.
Du zahlst aktuell einen "satzungsgemäßen" Beitrag. Dieser beträgt beispielsweise 1 % der monatlichen Bruttovergütung bei Voll-/ Teilzeitbeschäftigten, 0,5 % der Bezüge als RentnerIn, 1,53 € pro Monat als Arbeitslose/r und 2,05 € pro Monat als SchülerIn und StudentIn.
Du setzt dich zeitnah mit uns in Verbindung. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt die Frist 3 Wochen nach Zugang der Kündigung und bei den meisten Bescheiden 4 Wochen/1 Monat nach Zugang des Schreibens.

Deine Unterstützung vor Ort

Christian Thoenes

Rechtssekretär

Telefon: 02381 43688 15
Mobil: 0160 5331696
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ulrike Timmermann

Mitgliederbetreuung

Telefon: 02941 2802 11
Fax: 02941 2802 35
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Arbeitsrechtliche Unterstützung für Mitglieder

Wir unterstützen dich als Mitglied bei (fast) allen Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis entwickeln. Zivilrechtliche Streitigkeiten sind nicht abgedeckt. Ob für deinen Fall Rechtschutz gewährt wird, teilen wir dir gerne auf Anfrage mit.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten unterstützen wir dich beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Abmahnungen
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeugnis
  • Befristungen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Eingruppierung
  • Kündigung
  • Mutterschutz
  • Sonderzahlungen
  • (Alters-) Teilzeit
  • Urlaubsansprüche und Urlaubsgeld

Sozialrechtliche Unterstützung für Mitglieder

Wir unterstützen dich als Mitglied bei (fast) allen Streitigkeiten, die sich im sozialen Bereich entwickeln. Zivilrechtliche Streitigkeiten sind nicht abgedeckt. Ob für deinen Fall Rechtschutz gewährt wird, teilen wir dir gerne auf Anfrage mit.

Bei sozialrechtlichen Streitigkeiten unterstützen wir dich beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Arbeitsunfall inkl. Wegeunfall (Probleme mit der BG)
  • Berufskrankheiten
  • Erwerbsminderungsrente
  • Grad der Behinderung
  • Insolvenzgeld
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung